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Erzieher*in – berufs­begleitende Form der Ausbildung (mit Arbeitsvertrag)

Fachschule für Sozialwesen

Fachrichtung Sozialpädagogik

Unser Angebot an Sie

Sie wollen Erzieher:in werden und als  sozialpädagogische Fachkraft arbeiten?

Dabei interessieren Sie sich insbesondere für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen?

Sie möchten in Kindertagesstätten, Ganztagsschulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten?

Sie wollen die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren und parallel mit mindestens 19,5 Stunden in einer Einrichtung arbeiten?

Dann sind Sie bei der berufsbegleitenden Form der Fachschule Sozialwesen (Fachrichtung Sozialpädagogik) genau richtig!

Unsere Schule liegt Mitten in der Mainzer Neustadt.

Seit vielen Jahren bilden wir mit einem engagierten Team angehende Erzieher:innen für Mainz und die Region aus.

Hier ein Video, das die wichtigsten Fragen klärt: 

Angestrebter Abschluss / Bildungsziel

Die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik endet nach dreijährigem Unterricht in Teilzeit und nach dem Erwerb aller Modulzertifikate mit dem Titel „Staatlich anerkannte:r Erzieher:in“ (Bachelor Professional Sozialwesen).

Der Abschluss befähigt u.a. dazu, als Fachkraft in einer Kindertagesstätte zu arbeiten, wie Sie der Fachkräftevereinbarung Rheinland-Pfalz (Punkt 3.1) entnehmen können. Ebenso für den Bereich der Jugendhilfe: Fachkräftevereinbarung Heime/Jugendhilfe RLP

Zudem schließt der Abschluss die Fachhochschulreife für ein Studium in Rheinland-Pfalz ein. An rheinland-pfälzischen Universitäten berechtigt er durch die „unmittelbare Hochschulzugangsbrechtigung“ zum Studium ohne Abitur in Rheinland-Pfalz.

Aufnahmebedingungen

Die folgenden zwei Wege ermöglichen die Aufnahme in die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik:

1.Weg: ein mittlerer Schulabschluss („Realschulabschluss“) und

a) eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung (z.B. als Sozialassistent:in)  oder

b) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder

c) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind (Nachweis erforderlich!)

2. Weg: die allgemeine Hochschulreife („Abitur“) oder die Fachhochschulreife („Fachabitur“) in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.

In der berufsbegleitenden Ausbildung ist zudem der Nachweis über einen Arbeitsvertrag mit mindestens 19,5 Stunden für die gesamte Dauer der Ausbildung (36 Monate) eine Voraussetzung. Hierbei sind Arbeitsverträge in Kindertagesstätten, weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, andere sozial- und sonderpädagogische Praxisfelder und auch Ganztagsschulen möglich.

Application for foreigners: 

Please notice that Diplomas obtained abroad for completing high school or a similar educational equivalent have to be evaluated and compared to a German educational school certificate (“Berufsreife”, “mittlerer Schulabschluss” and “Abitur”) by our authority. If your certificate or diploma fulfills the requirements, you will receive a recognition certificate necessary for professional purposes (for example to begin vocational training). Further information: Application for foreigners (ADD Trier)

Ausländische Zeugnisse müssen durch die zuständige Behörde anerkannt sein. Informationen hierzu finden Sie hier: Anerkennung ausländischer Zeugnisse (ADD Trier)

Über weitere Möglichkeiten beraten wir Sie gerne. Schreiben Sie uns an bewerbung@bbs2-mainz.de

Anmeldung

Wir nehmen Bewerbungen bis zum 1. März entgegen, um diese für die Aufnahme im kommenden Schuljahr berücksichtigen zu können.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  • Anmeldeformular: Anmeldeformular der Sophie-Scholl-Schule
  • Lebenslauf
  • Kopien Ihrer höchsten schulischen Zeugnisse (z.B. „Realschulabschluss“, „Fachabitur“, „Abitur“)
  • Kopien Ihrer höchsten beruflichen Abschlüsse (z.B. schulisches Abschlusszeugnis der Berufsschule und Prüfungszeugnis, Abschluss eines Studiums)
  • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes bzw. Kopie einer Meldebescheingung (bei Zugang über den Weg 1 c)
  • Nachweis über ein FSJ o.ä. (bei Zugang über den Weg 2)
  • Bestätigung über ein Arbeitsverhältnis (mind. 19,5 Std.)

Bei der Bewerbung für die berufsbegleitende Form legen Sie einen Nachweis über einen Arbeitsvertrag mit mindestens 19,5 Stunden für die gesamte Dauer der Ausbildung (36 Monate) vor. Hierbei sind Arbeitsverträge in Kindertagesstätten, weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, andere sozial- und sonderpädagogische Praxisfelder und auch Ganztagsschulen möglich. Vorab ist eine Bestätigung einer Einrichtung, dass diese Sie einstellen möchte, ausreichend.

 

    Wenn Sie Ihre notwendigen Abschlüsse erst in diesem Schuljahr erwerben, senden Sie uns bitte die aktuellen Halbjahreszeugnisse zu und reichen sie spätestens am 1. Schultag die Abschlusszeugnisse nach. Dies gilt auch für Praktikumsnachweise.

     

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen:

    • Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 (Zertifikat)
    • Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse durch die Schulaufsichtsbehörde bzw. eine Behörde der anderen Bundesländer. Informationen hierzu finden Sie hier: Anerkennung ausländischer Zeugnisse (ADD Trier)

    Informationen zum Unterricht

    Schultage und Unterrichtszeiten

    Der Bildungsgang der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik dauert drei Jahre.

    Der Unterricht findet in der berufsbegleitenden Form an zwei Tagen pro Woche statt in der Zeit von 08:10-15:15 Uhr statt.

    Im 1. Ausbildungsjahr: Montag/Dienstag

    Im 2. Ausbildungsjahr: Dienstag/Mittwoch

    Im 3. Ausbildungsjahr: Donnerstag/Freitag

    Die Klassen werden in unserem Gebäude Goetheschule unterrichtet. In den rheinland-pfälzischen Schulferien findet kein Unterricht statt.

    Unterrichtsorganisation

    In der Ausbildung als Erzieher:in ist der Unterricht in größeren Lernmodulen organisiert, in denen theoretische und praktische Lerninhalte miteinander verknüpft werden.

    Seit dem Schuljahr 2024/25 werden folgende 13 Lernmodule angeboten: 

    fachrichtungsübergreifend:

    • FÜ1: In beruflichen Situationen professionell kommunizieren
    • FÜ2: In einer Fremdsprache berufsbezogen kommunizieren
    • FÜ3: Gesellschaftspolitische und rechtliche Rahmenbedingungen im beruflichen Handeln berücksichtigen
    • FÜ4: Naturwissenschaftliche, mathematische und technische Grundlagen im beruflichen Handeln berücksichtigen

    fachrichtungsbezogen:

    • SSP1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
    • SSP2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
    • SSP3: Lebenswelt und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
    • SSP4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
    • SSP5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
    • SSP6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
    • SSP7c: Prozesse ethisch-philosophischer Bildung und Erziehung gestalten oder SSP 7a/b: Prozesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten (evangelisch bzw. katholisch)
    • SSP8: Fachpraktische Kompetenzen im Berufspraktikum erweitern (inklusive Abschlussprojekt)

    Wahlfplichtmodule:

    • SSP9.1: Vertiefung in einem Bildungsbereiche/Querschnittsthema
      • Hier planen wir derzeit u.a. Angebote im Bereich Marte Meo.
    • SSP9.2: Vertiefung in einem Arbeitsfeld / in Bezug auf eine Zielgruppe
      • Hier planen wir derzeit differenzierte Angebote im Bereich Jugendhilfe

    Merkmale der berufsbegleitenden Ausbildung

    Vermutlich mit dem Schuljahr 2024/25 tritt eine Veränderung der Ausbildung in Kraft. Die folgenden Informationen sind vorläufig und bieten eine erste Orientierung:

    Der Arbeitsvertrag  – eine Grundlage für die berufsbegleitende Ausbildung

    Schüler:innen in der berufsbegleitenden Ausbildung zur/m Erzieher:in arbeiten durchgängig während der Ausbildung in einer Ausbildungsstätte – das sind 36 Monate.

    Hierbei handelt es sich um Kindertagesstätten (inkl. Krippen und Horten), Ganztagsschulen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder Einrichtungen der Behindertenhilfe.

    Bereits zu Beginn der Ausbildung (01.08.) besteht ein Arbeitsverhältnis über mindestens 19,5 Stunden.

    Dies wird zum Zeitpunkt der Bewerbung (Bewerbungsfrist: 01.03.) bereits angekündigt – durch den Arbeitsvertrag bei den Bewerbungsunterlagen oder durch eine Bestätigung einer Einrichtung, dass eine Einstellung zum 01.08. beabsichtigt ist („Bestätigungsschreiben„).

    Die Sophie-Scholl-Schule betreut Einrichtungen in Mainz und der näheren Umgebung – dies sind maximal 50 Kilometer.

    Durch den Arbeitsvertrag erhalten die Schüler:innen als Arbeitnehmer:innen durchgängig ein Gehalt. Dies orientiert sich bei vielen Einrichtung am TVöD-SuE. Bitte besprechen Sie die Einzelheiten zu Ihrem Gehalt mit Ihrem Arbeitgeber.

     

    Der Verlauf der berufsbegleitenden Ausbildung

    An zwei Tagen pro Woche besuchen Sie die Schule:

    Im 1. Ausbildungsjahr: Montag/Dienstag

    Im 2. Ausbildungsjahr: Dienstag/Mittwoch

    Im 3. Ausbildungsjahr: Donnerstag/Freitag

    Das Berufspraktikum (1200 Stunden) und die Orientierungspraktika (120 Stunden) sind in dieser Zeit integriert bzw. werden selbstständig organisiert. Das Berufspraktikum wird in das 1.-3. Ausbildungsjahr integriert, wobei die Projektarbeit im 3. Jahr durchgeführt wird.

    Im 2. und 3. Jahr nehmen die Schüler:innen zusätzlich zu den regulären Unterrichtstagen an Arbeitsgemeinschaften (AGs) in der Schule teil. Diese sind ganztägig und finden 10x pro Jahr statt. Die Ausbildungsstätte stellt hierzu frei.

    Das intergrierte Berufspraktikum im 1.-3. Jahr zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

    • Sie werden nach einem individuellen Ausbildungsplan ausgebildet („persönliche Zielvorhaben“), den Sie gemeinsam mit Ihrer Praxisanleitung und der Schule entwickeln.
    • Sie werden von einer Praxisanleitung begleitet, die über die entsprechende Qualifikation verfügt.
    • Sie werden von der Schule begleitet: Im 1. Jahr durch Ihre Klassenleitung und ab dem 2. Jahr durch Ihre Betreuungslehrkraft, die Sie auch in der Ausbidungsstelle besucht.
    • Sie werden im Berufspraktikum bewertet – das heißt: Ihre Ausbildungstätte beurteilt abschließend Ihre Leistungen und diese werden als Note auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.
    • Sie führen (im 3. Ausbildungsjahr) die Projektarbeit durch.
    • Sie beachten die Vorgaben zur fachpraktischen Ausbildung (1200+120 Stunden).

    Orientierungspraktika („120 Stunden“)

    Auch in der berufsbegleitenden Ausbildung leisten die Schüler:innen unter Anleitung der Fachschule zwei Praktika ab. Gemäß dem KMK-Qualifikationsprofil 2017 erwerben Sie eine schulische und praktische  Ausbildung in (mindestens) zwei unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe.

    Diese sind:

    • Tageseinrichtungen für Kinder (Krippe, Kindergarten, Hort) .
    • Sozialpädagogische Arbeit im  schulischen Bereich (Ganztagsschule)
    • Hilfen zur Erziehung sowie Maßnahmen der Eingliederungshilfe 
    • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

    Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden.

    Die Schule berät zudem dahingehend, dass die Orientierungspraktika in dem im Wahlpflichtmodul SSP9.2 gewählten Arbeitsfeld absolviert werden.

    Jedes Praktikum kann auch im Ausbildungsverbund erfolgen, wenn dort ein zweites Arbeitsfeld (s.o.) vorhanden ist.

    An unserer Schule begleiten wir ab dem 2. Halbjahr des 1. Ausbildungsjahres bei der Vorbereitung der Praktika – also nach dem Ende Probezeit im Rahmen des Arbeitsverhältnisses.

    Am Ende des 1. Schuljahres bietet die Schule die Möglichkeit, 80 Stunden während der Schulzeit zu absolvieren. 40 Stunden planen und organsieren die Schüler:innen individuell.

    Wir unterstützen hier auch kreative Möglichkeiten – angefangen von Praktika im europäischen Ausland (Erasmus+), über Tätigkeiten in der Feriennaherholung oder der Freizeitpädagogik bis hin zu gruppenpäd. Konzepten (z.B. einer erlebnispäd. Woche). Auch bei Prakika im Ausbildungsverbund stehen wir beratend zur Seite.

     

    Belastbarkeit und Prüfungen in der berufsbegleitenden Ausbildung

    Die berufsbegleitende Ausbildung ist eine Vollzeitaufgabe!

    Viele Schüler:innen schildern, dass sie verschiedene Dinge „jonglieren“ müssen:

    • ihre schulische Ausbildung mit Leistungsfeststellungen und Prüfungen,
    • ihre Tätigkeit in einer Einrichtung und
    • ihr privates Leben (Familie, Hobbies, Engagement, Nebenjobs).

    Die berufsbegleitende Ausbildung setzt daher folgende Fähigkeiten aus dem Eingangsprofil des Lehrplans voraus:

    • Verlässlichkeit zeigen und Verantwortung für sich und andere übernehmen
    • über psychische Stabilität verfügen
    • eigenes Lernen managen und Lernprozesse aktiv mitgestalten

    Am Ende des 3. Schuljahres erfolgt die schriftliche Abschlussprüfung  sowie zudem begleitend die Projektarbeit (Dauer: 16 Wochen).

    Verkürzungsmöglichkeiten in der berufsbegleitenden Form

    Bereits seit dem Schuljahr 2024/25 gibt es im Rahmen eines Schulversuchs eine Möglichkeit zur Verkürzung der berufsbegleitenden Ausbildung durch die Anrechnung von vorherigen Qualifikationen.

    Wir stellen die beiden Möglichkeiten vor:

    Verkürzung aufgrund der Anrechnung eines beruflichen Abschlusses im Bereich Sozialassistenz/Kinderpflege: 

    Diese Vorqualifikation (auch aus anderen Bundesländern und ohne eine Vorgabe zum Notenschnitt) wird auf Antrag angerechnet, sofern ein mittlerer Schulabschluss vorliegt. Die Dauer der Fachschule verkürzt sich dann auf zwei Jahre.

    Der Antrag wird vor Ausbildungsbeginn bei unserer Schule gestellt. Sehr gerne beraten wir hierzu!

     

    Verkürzung aufgrund der Anrechnung  von Studienleistungen in affinen oder bedingt-affinen Studiengängen: 

    Die Anrechnung einschlägiger hochschulischer Vorbildung ist im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch das Ministerium für Bildung möglich.

    Hierzu reichen Sie dort einen formlosen Antrag einschließlich entsprechender Nachweise der Studienleistungen ein.

    Die Adresse lautet:

    Ministerium für Bildung, Referat 9406 A, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz

    Gerne bieten wir eine auch hierzu eine Beratung an!

     

    Die folgenden Informationen bieten eine erste Orientierung, welche Rahmenbedingungen für die berufsbegleitende Ausbildung in verkürzter Form gelten:

    Der Arbeitsvertrag  – eine Grundlage für die berufsbegleitende Ausbildung

    Schüler:innen in der verkürzten berufsbegleitenden Ausbildung zur/m Erzieher:in arbeiten durchgängig während der Ausbildung in einer Ausbildungsstätte – das sind 24 Monate.

    Hierbei handelt es sich um Kindertagesstätten (inkl. Krippen und Horten), Ganztagsschulen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder Einrichtungen der Behindertenhilfe.

    Bereits zu Beginn der Ausbildung (01.08.) besteht ein Arbeitsverhältnis über mindestens 19,5 Stunden.

    Dies wird zum Zeitpunkt der Bewerbung (Bewerbungsfrist: 01.03.) bereits angekündigt – durch den Arbeitsvertrag bei den Bewerbungsunterlagen oder durch eine Bestätigung einer Einrichtung, dass eine Einstellung zum 01.08. beabsichtigt ist („Bestätigungsschreiben„).

    Die Sophie-Scholl-Schule betreut Einrichtungen in Mainz und der näheren Umgebung – dies sind maximal 50 Kilometer.

    Durch den Arbeitsvertrag erhalten die Schüler:innen als Arbeitnehmer:innen durchgängig ein Gehalt. Dies orientiert sich bei vielen Einrichtung am TVöD-SuE. Bitte besprechen Sie die Einzelheiten zu Ihrem Gehalt mit Ihrem Arbeitgeber.

     

    Der Verlauf der berufsbegleitenden Ausbildung

    An zwei Tagen pro Woche besuchen Sie die Schule:

    Im 1. Ausbildungsjahr: Donnerstag/Freitag

    Im 2. Ausbildungsjahr: N.N.

    Das Berufspraktikum (800 Stunden) und die Orientierungspraktika (120 Stunden) sind in dieser Zeit integriert bzw. werden selbstständig organisiert. Das Berufspraktikum wird in die beiden  Ausbildungsjahre integriert, wobei die Projektarbeit im letzten Jahr durchgeführt wird.

    Während der verkürzten Form der berufsbegleitenden Ausbildung nehmen die Schüler:innen zusätzlich zu den regulären Unterrichtstagen an Arbeitsgemeinschaften (AGs) in der Schule teil. Diese sind ganztägig und finden 10x pro Jahr statt. Die Ausbildungsstätte stellt hierzu frei.

    Das intergrierte Berufspraktikum in der verkürzten Form zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

    • Sie werden nach einem individuellen Ausbildungsplan ausgebildet („persönliche Zielvorhaben“), den Sie gemeinsam mit Ihrer Praxisanleitung und der Schule entwickeln.
    • Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse aus der anerkannten Vorausbildung durch Erkundungs- und Vertiefungsaufgaben, die Sie gemeinsam mit der Schule entwickeln.
    • Sie werden von einer Praxisanleitung begleitet, die über die entsprechende Qualifikation verfügt.
    • Sie werden von der Schule begleitet: Im 1. Jahr durch Ihre Klassenleitung und ab dem 2. Jahr durch Ihre Betreuungslehrkraft, die Sie auch in der Ausbidungsstelle besucht.
    • Sie wählen eine Lernpartnerschaft bzw. Lerntriade, in den Sie sich mit anderen Mitschüler:innen konstant im Prozess Ihrer Ausbildung begleiten – und teils auch besuchen.
    • Sie werden im Berufspraktikum bewertet – das heißt: Ihre Ausbildungstätte beurteilt abschließend Ihre Leistungen und diese werden als Note auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.
    • Sie führen (im letzten Ausbildungsjahr) die Projektarbeit durch.
    • Sie beachten die Vorgaben zur fachpraktischen Ausbildung (800+120 Stunden).

    Orientierungspraktika („120 Stunden“)

    Auch in der verkürzten berufsbegleitenden Ausbildung leisten die Schüler:innen unter Anleitung der Fachschule zwei Praktika ab. Gemäß dem KMK-Qualifikationsprofil 2017 erwerben Sie eine schulische und praktische  Ausbildung in (mindestens) zwei unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe.

    Diese sind:

    • Tageseinrichtungen für Kinder (Krippe, Kindergarten, Hort) .
    • Sozialpädagogische Arbeit im  schulischen Bereich (Ganztagsschule)
    • Hilfen zur Erziehung sowie Maßnahmen der Eingliederungshilfe 
    • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

    Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden.

    Die Schule berät zudem dahingehend, dass die Orientierungspraktika in dem im Wahlpflichtmodul SSP9.2 gewählten Arbeitsfeld absolviert werden.

    Jedes Praktikum kann auch im Ausbildungsverbund erfolgen, wenn dort ein zweites Arbeitsfeld (s.o.) vorhanden ist.

    An unserer Schule beraten wir vor Beginn der verkürzten Form der berufsbegleitenden Ausbildung zur Vorbereitung der Praktika.

    Wir unterstützen hier auch kreative Möglichkeiten – angefangen von Praktika im europäischen Ausland (Erasmus+), über Tätigkeiten in der Feriennaherholung oder der Freizeitpädagogik bis hin zu gruppenpäd. Konzepten (z.B. einer erlebnispäd. Woche). Auch bei Prakika im Ausbildungsverbund stehen wir beratend zur Seite.

     

    Belastbarkeit und Prüfungen in der verkürzten berufsbegleitenden Ausbildung

    Die verkürzte berufsbegleitende Ausbildung ist eine Vollzeitaufgabe!

    Viele Schüler:innen schildern, dass sie verschiedene Dinge „jonglieren“ müssen:

    • ihre schulische Ausbildung mit Leistungsfeststellungen und Prüfungen,
    • ihre Tätigkeit in einer Einrichtung und
    • ihr privates Leben (Familie, Hobbies, Engagement, Nebenjobs).

    Die verkürzte berufsbegleitende Ausbildung setzt daher folgende Fähigkeiten aus dem Eingangsprofil des Lehrplans voraus:

    • Verlässlichkeit zeigen und Verantwortung für sich und andere übernehmen
    • über psychische Stabilität verfügen
    • eigenes Lernen managen und Lernprozesse aktiv mitgestalten

    Am Ende des letzten Schuljahres erfolgt die schriftliche Abschlussprüfung  sowie zudem begleitend die Projektarbeit (Dauer: 16 Wochen).

    Finanzielle Förderungsmöglichkeiten

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine finanzielle Förderung für die Ausbildung in der berufsbegleitenden Form zu erhalten!

     

    Bildungsgutscheine

    Die Ausbildung an unserer Schule kann durch einen Bildungsgutschein gefördert werden. Die Schule ist AZAV-zertifiziert.

    Wenn Sie Interesse an dieser Förderung haben, kontaktieren Sie gerne das für Sie zuständige Jobcenter.

    Hier finden Sie den Kontakt zum Jobcenter Mainz: Beratung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein) beim Jobcenter Mainz

     

    Aufstiegs-Bafög

    Für Menschen mit vorherigen Berufsabschlüssen (z.B. im Bereich Sozialassistenz) kommt als Förderung das Aufstiegs-Bafög in Frage.

    Wenn Sie Interesse an dieser Förderung haben, kontaktieren Sie gerne das für Sie zuständige Bafög-Amt.

    Hier finden Sie den Kontakt zum Bafög-Amt Mainz-Bingen: Beratung zum Aufstiegs-Bafög (Bafög-Amt Mainz-Bingen)

    Sie wollen sich vorab bereits informieren? Hier finden Sie weitere Infos: Informationsportal zum Aufstiegs-Bafög des Bundesbildungsministeriums

    Weitere Informationen

    Sie finden Sie hier: Servicebereich berufsbegleitende Ausbildung Erzieher:in

    Dort haben eine Übersicht mit häufigen Fragen und Antworten (FAQs) für Sie zusammengestellt, die auch folgende Themen beinhaltet:

    • Ablauf des Bewerbungsverfahrens
    • Kosten 
    • Fahrkarten
    • Schulbücher

      Anschlussmöglichkeiten an unserer Schule

      Die Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz ist an unserer Schule ein Sprungbrett in weitere soziale oder pflegerische Berufe oder zur allgemeinen Hochschulreife. 

      • Die Ausbildung als Erzieher:in (Vollzeitform) 
      • Die Ausbildung als Erzieher:in (berufsbegleitende Form) 
      • Die Ausbildung als Heilerziehungspfleger:in (mit Ausbildungsvertrag) 
      • Die Ausbildung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann (mit Ausbildungsvertrag) 
      • Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) in der BOS2 Gesundheit/Soziales. 

        Bei Fragen schreiben Sie gerne eine E-Mail an bewerbung@bbs2-mainz.de

        Weitere Schulformen

        Berufsvorbereitungsjahr

        BVJi

        Höhere Berufsfachschule

        Sozialassistenz (mit Fachabitur)

        Staatliche Pflegeschule

        Generalistische Pflegeausbildung 

        Fachschule Altenpflege

        Fachrichtung Altenpflegehilfe 

        Neuigkeiten aus dem Bereich Erieher*in

        FAQ zum Bewerbungsverfahren

        Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen

        Wann ist Anmeldeschluss?

        Der Anmeldeschluss ist immer der 1. März eines Jahres.

        Nachträgliche Bewerbungen berücksichtigen wir, wenn noch freie Schulplätze vorhanden sind.

        Wann gehen die Zusagen / Absagen raus?

        Die Bescheide werden für alle Schulformen in der Regel Mitte März verschickt.

        Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet und nach dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet.

        Kann man die Bewerbung auch online senden?

        Nein, die Bewerbung muss auf postalischem Wege oder persönlich im Sekretariat abgegeben werden.

        Sobald eine Online-Bewerbung möglich ist, informieren wir Sie.