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Erzieher*in – Vollzeitform

Fachschule für Sozialwesen

Fachrichtung Sozialpädagogik

Unser Angebot an Sie

Sie wollen Erzieher:in werden und als  sozialpädagogische Fachkraft arbeiten?

Dabei interessieren Sie sich insbesondere für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen?

Sie möchten in Kindertagesstätten, Ganztagsschulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten?

Sie wollen die Ausbildung in der vollzeitschulischen Form absolvieren?

Dabei wollen Sie ggf. auf Förderungen wie das Aufstiegs-Bafög oder einen Bildungsgutschein zurückgreifen?

Dann sind Sie bei der Vollzeitform der Fachschule Sozialwesen (Fachrichtung Sozialpädagogik) genau richtig!

Unsere Schule liegt Mitten in der Mainzer Neustadt.

Seit vielen Jahren bilden wir mit einem engagierten Team angehende Erzieher:innen für Mainz und die Region aus.

Herr Gensheimer erklärt im Video die wichtigsten Fragen: 

Angestrebter Abschluss / Bildungsziel

Die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik endet nach dreijährigem Unterricht in Teilzeit und nach dem Erwerb aller Modulzertifikate mit dem Titel „Staatlich anerkannte:r Erzieher:in“ (Bachelor Professional Sozialwesen).

Der Abschluss befähigt u.a. dazu, als Fachkraft in einer Kindertagesstätte zu arbeiten, wie Sie der Fachkräftevereinbarung Rheinland-Pfalz (Punkt 3.1) entnehmen können. Ebenso für den Bereich der Jugendhilfe: Fachkräftevereinbarung Heime/Jugendhilfe RLP

Zudem schließt der Abschluss die Fachhochschulreife für ein Studium in Rheinland-Pfalz ein. An rheinland-pfälzischen Universitäten berechtigt er durch die „unmittelbare Hochschulzugangsbrechtigung“ zum Studium ohne Abitur in Rheinland-Pfalz.

Aufnahmebedingungen

Die folgenden zwei Wege ermöglichen die Aufnahme in die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik:

1.Weg: ein mittlerer Schulabschluss („Realschulabschluss“) und

a) eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung (z.B. als Sozialassistent:in)  oder

b) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder

c) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind (Nachweis erforderlich!)

2. Weg: die allgemeine Hochschulreife („Abitur“) oder die Fachhochschulreife („Fachabitur“) in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.

 

Application for foreigners: 

Please notice that Diplomas obtained abroad for completing high school or a similar educational equivalent have to be evaluated and compared to a German educational school certificate (“Berufsreife”, “mittlerer Schulabschluss” and “Abitur”) by our authority. If your certificate or diploma fulfills the requirements, you will receive a recognition certificate necessary for professional purposes (for example to begin vocational training). Further information: Application for foreigners (ADD Trier)

Ausländische Zeugnisse müssen durch die zuständige Behörde anerkannt sein. Informationen hierzu finden Sie hier: Anerkennung ausländischer Zeugnisse (ADD Trier)

Über weitere Möglichkeiten beraten wir Sie gerne. Schreiben Sie uns an bewerbung@bbs2-mainz.de

Anmeldung

Wir nehmen Bewerbungen bis zum 1. März entgegen, um diese für die Aufnahme im kommenden Schuljahr berücksichtigen zu können.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  • Anmeldeformular: Anmeldeformular der Sophie-Scholl-Schule
  • Lebenslauf
  • Kopien Ihrer höchsten schulischen Zeugnisse (z.B. „Realschulabschluss“, „Fachabitur“, „Abitur“)
  • Kopien Ihrer höchsten beruflichen Abschlüsse (z.B. schulisches Abschlusszeugnis der Berufsschule und Prüfungszeugnis, Abschluss eines Studiums)
  • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes bzw. Kopie einer Meldebescheingung (bei Zugang über den Weg 1 c)
  • Nachweis über ein FSJ o.ä. (bei Zugang über den Weg 2)

    Wenn Sie Ihre notwendigen Abschlüsse erst in diesem Schuljahr erwerben, senden Sie uns bitte die aktuellen Halbjahreszeugnisse zu und reichen sie spätestens am 1. Schultag die Abschlusszeugnisse nach. Dies gilt auch für Praktikumsnachweise.

     

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen:

    • Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 (Zertifikat)
    • Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse durch die Schulaufsichtsbehörde bzw. eine Behörde der anderen Bundesländer. Informationen hierzu finden Sie hier: Anerkennung ausländischer Zeugnisse (ADD Trier)

    Informationen zum Unterricht und zu unserem Profil

    Schultage und Unterrichtszeiten

    Der Bildungsgang der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik dauert drei Jahre.

    Der Unterricht findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:10-15:15 Uhr statt. Die Klassen werden in unserem Gebäude Goetheschule unterrichtet. In den rheinland-pfälzischen Schulferien findet kein Unterricht statt.

    Unterrichtsorganisation

    In der Ausbildung als Erzieher:in ist der Unterricht in größeren Lernmodulen organisiert, in denen theoretische und praktische Lerninhalte miteinander verknüpft werden.

    Seit dem Schuljahr 2024/25 werden folgende 13 Lernmodule angeboten: 

    fachrichtungsübergreifend:

    • FÜ1: In beruflichen Situationen professionell kommunizieren
    • FÜ2: In einer Fremdsprache berufsbezogen kommunizieren
    • FÜ3: Gesellschaftspolitische und rechtliche Rahmenbedingungen im beruflichen Handeln berücksichtigen
    • FÜ4: Naturwissenschaftliche, mathematische und technische Grundlagen im beruflichen Handeln berücksichtigen

    fachrichtungsbezogen:

    • SSP1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
    • SSP2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
    • SSP3: Lebenswelt und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
    • SSP4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
    • SSP5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
    • SSP6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
    • SSP7c: Prozesse ethisch-philosophischer Bildung und Erziehung gestalten oder SSP 7a/b: Prozesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten (evangelisch bzw. katholisch)
    • SSP8: Fachpraktische Kompetenzen im Berufspraktikum erweitern (inklusive Abschlussprojekt)

    Wahlfplichtmodule:

    • SSP9.1: Vertiefung in einem Bildungsbereiche/Querschnittsthema
      • Hier planen wir derzeit u.a. Angebote im Bereich Marte Meo.
    • SSP9.2: Vertiefung in einem Arbeitsfeld / in Bezug auf eine Zielgruppe
      • Hier planen wir derzeit differenzierte Angebote im Bereich Jugendhilfe

    Praktika und Berufspraktikum

    Patenschaften

    Bereits seit 2004/05 arbeitet unsere Schule nach dem Konzept der „Patenschftseinrichtungen“.

    Jede Schülerin wählt in der Planungsphase – mit Unterstützung der Fachschule – eine sozialpädagogische Einrichtung in Mainz oder der Umgebung als Patenschaftseinrichtung aus.

    Nach Abschluss dieser Planungsphase geben interessierte Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten) den Schüler:innen die Möglichkeit, Inhalte aus dem Unterricht zu vertiefen, zu überprüfen und umzusetzen und sie während der zweijährigen Schulausbildung praxisnah und kontinuierlich zu begleiten.
    In der praktischen Umsetzung erhalten die Schüler:innen Arbeitsaufträge oder Hausaufgaben für die Pateneinrichtung, mit deren Hilfe eine Auseinandersetzung mit und die Vertiefung von Unterrichtsinhalten stattfinden kann – sei es über Beobachtungen, Interviews oder Gespräche mit Erzieher:innen, Kindern, Eltern oder die Umsetzung praktischer Planungen.

    Bereits vor Beginn der Ausbildung informieren wir in einem ersten Schreiben ausführlich über unser Konzept.

    Blockpraktika

    Innerhalb der fachpraktischen Ausbildung sind Praktika mit einer Gesamtdauer von mindestens 240 Stunden, z.B. in Beratungsstellen zur Früherkennung von Behinderungen, Tagesstätten für behinderte Menschen, psychiatrischen Einrichtungen, integrativen Kindertagesstätten, betreuten Wohngemeinschaften, Berufsbildungswerken, Werkstätten für behinderte Menschen, Alten- und Altenpflegeheimen oder Rehabilitationskliniken und -heimen zu absolvieren. Ziel der Praktika ist das Kennenlernen weiterer Tätigkeitsfelder und Betreuungsformen. Die Ausbildung kann auch im Ausbildungsverbund erfolgen. Die Auswahl der Praktikumsstelle erfolgt durch die Ausbildungseinrichtung im Benehmen mit der Schülerin oder dem Schüler und der Fachschule. (vgl. §15 Abs.2 FSVO) 

    Gemäß dem KMK-Qualifikationsprofil 2017 erwerben Sie eine schulische und praktische  Ausbildung in (mindestens) zwei unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist daher z.B. nicht möglich, alle Praktika ausschließlich in Tageseinrichtungen für Kinder zu absolvieren.

    Bei der Planung und Beratung der Pratika berät unser Team Sie gerne.

    Im Rahmen von Erasmus+ ist auch ein Praktikum im europäischen Ausland möglich.

    Berufspraktikum

    Im dritten Jahr der Ausbildung in der Vollzeitform findet das Berufspraktikum statt.

    Hierzu informieren wir alle Schüler:innen ausführlich und begleiten sie dabei, eine passende Ausbildungsstelle zu finden.

    Verkürzungsmöglichkeiten in der Vollzeitform

    Bereits seit dem Schuljahr 2024/25 gibt es im Rahmen eines Schulversuchs eine Möglichkeit zur Verkürzung der Vollzeitform der Ausbildung durch die Anrechnung von vorherigen Qualifikationen.

    Wir stellen die beiden Möglichkeiten vor:

    Verkürzung aufgrund der Anrechnung eines beruflichen Abschlusses im Bereich Sozialassistenz/Kinderpflege: 

    Diese Vorqualifikation (auch aus anderen Bundesländern und ohne eine Vorgabe zum Notenschnitt) wird auf Antrag angerechnet, sofern ein mittlerer Schulabschluss vorliegt.

    Das Berufspraktikum wird dann um das letzte Schulhalbjahr verkürzt; die Prüfung findet entsprechend vorgezogen statt.

    Der Antrag wird im 2. Ausbildungsjahr bei unserer Schule gestellt. Sehr gerne beraten wir hierzu!

     

    Verkürzung aufgrund der Anrechnung  von Studienleistungen in affinen oder bedingt-affinen Studiengängen: 

    Die Anrechnung einschlägiger hochschulischer Vorbildung ist im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch das Ministerium für Bildung möglich.

    Hierzu reichen Sie dort einen formlosen Antrag einschließlich entsprechender Nachweise der Studienleistungen ein.

    Die Adresse lautet:

    Ministerium für Bildung, Referat 9406 A, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz

    Gerne bieten wir eine auch hierzu eine Beratung an!

    Finanzielle Förderungsmöglichkeiten

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine finanzielle Förderung für die Ausbildung in Vollzeitform zu erhalten!

     

    Bildungsgutscheine

    Die Ausbildung an unserer Schule kann durch einen Bildungsgutschein gefördert werden. Die Schule ist AZAV-zertifiziert.

    Wenn Sie Interesse an dieser Förderung haben, kontaktieren Sie gerne das für Sie zuständige Jobcenter.

    Hier finden Sie den Kontakt zum Jobcenter Mainz: Beratung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein) beim Jobcenter Mainz

     

    Aufstiegs-Bafög

    Für Menschen mit vorherigen Berufsabschlüssen (z.B. im Bereich Sozialassistenz) kommt als Förderung das Aufstiegs-Bafög in Frage.

    Wenn Sie Interesse an dieser Förderung haben, kontaktieren Sie gerne das für Sie zuständige Bafög-Amt.

    Hier finden Sie den Kontakt zum Bafög-Amt Mainz-Bingen: Beratung zum Aufstiegs-Bafög (Bafög-Amt Mainz-Bingen)

    Sie wollen sich vorab bereits informieren? Hier finden Sie weitere Infos: Informationsportal zum Aufstiegs-Bafög des Bundesbildungsministeriums

    Weitere Informationen

    Sie finden hier den Servicebereich Ausbildung Erzieher:in Vollzeitform 

    Dort haben wir eine Übersicht mit häufigen Fragen und Antworten (FAQs) für Sie zusammengestellt, die auch folgende Themen beinhaltet:

    • Ablauf des Bewerbungsverfahrens
    • Kosten 
    • Finanzielle Förderung (Bafög)
    • Fahrkarten
    • Schulbücher

      Bei Fragen schreiben Sie gerne eine E-Mail an bewerbung@bbs2-mainz.de

      Neuigkeiten aus dem Bereich Erieher*in

      FAQ zum Bewerbungsverfahren

      Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen

      Wann ist Anmeldeschluss?

      Der Anmeldeschluss ist immer der 1. März eines Jahres.

      Nachträgliche Bewerbungen berücksichtigen wir, wenn noch freie Schulplätze vorhanden sind.

      Wann gehen die Zusagen / Absagen raus?

      Die Bescheide werden für alle Schulformen in der Regel Mitte März verschickt.

      Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet und nach dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet.

      Kann man die Bewerbung auch online senden?

      Nein, die Bewerbung muss auf postalischem Wege oder persönlich im Sekretariat abgegeben werden.

      Sobald eine Online-Bewerbung möglich ist, informieren wir Sie.